• Du hast im Ausland ein Studium schon abgeschlossen und möchtest dich jetzt in Deutschland für ein (weiterführendes) Studium bewerben? Dann findest du weitere Informationen zum Hochschulzugang auf hochschulstart.de. Über die Bewertung ausländischer Bildungsinstitutionen und deines Bildungsabschlusses kannst du dich z. B. auf www.anabin.de informieren.

So geht das: 3 Schritte zur erfolgreichen Anerkennung deiner Auslandsleistungen

Wer sind deine Ansprechpersonen? Um welche Sachen solltest du dich wann kümmern? Unser Überblick verrät es dir, Schritt für Schritt. Weitere Fragen findest du in unseren FAQ!

Schritt 1

So informierst du dich vorab

Schritt 2

So stellst Du Deinen Antrag

Schritt 3

So wird geprüft und entschieden

Schritt 1: Informiere dich vorab

  • Es gibt zwar einige (europäische) Regelungen, wie die Bologna-Reform, für die Anerkennung deines Auslandsaufenthaltes auf das Studium in Deutschland nach der Rückkehr, trotzdem kann es manchmal zu Schwierigkeiten kommen. Je besser du dich vorab auf deinen Auslandsaufenthalt vorbereitest und über die Zeit danach informierst, desto einfacher und problemloser läuft hinterher der Anerkennungsprozess deiner Leistungen. Und erneut kann Zeitverlust vermieden werden! Bei der Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland sind in der Regel diverse Akteur:innen an deiner Hochschule mit Informationen zur Stelle: So zum Beispiel Erasmus-Koordinator:innen, das International Office oder die Studienberatung. Diese beraten dich, an welcher Hochschule und ggf. mit welchem Programm du deinen Auslandsaufenthalt bestreiten kannst, was dir danach anerkannt werden kann und welche Unterlagen du dafür vorlegen musst.
  • Insbesondere, wenn du deinen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ machst, aber auch ganz ohne ein Programm – als sogenannter freemover – werden deine aktuelle Heimathochschule und die aufnehmende Gasthochschule vorab mit dir eine Lernvereinbarung über die geplanten Studienleistungen („Learning Agreement“) abschließen. Was das genau ist? Im Learning Agreement wird festgelegt, welche Module du im Ausland studierst und für welche diese an der Heimathochschule anerkannt werden inkl. Angabe der ECTS-Punkte. Außerdem enthält das Learning Agreement die Bestimmungen für die formale Anerkennung deiner Lernergebnisse im Ausland.
  • Genauere Infos zum Learning Agreement findest du z. B. hier: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/resources-and-tools/mobility-and-learning-agreements/learning-agreement
  • Während des Auslandsaufenthalts kann es sein, dass dein Learning Agreement angepasst werden muss, z. B. dann, wenn du ein Studienmodul wechselst oder sich etwas anderes ändert. Bleibe am besten während deines Aufenthalts mit deiner Heimathochschule und deiner Gasthochschule im Austausch, um alle Fragen zu klären und über aktuelle Änderungen zu informieren. Außerdem sollten alle Nachweise über die erbrachten Leistungen gesammelt werden. Und nicht vergessen: Genieße deine Zeit im Ausland!

Schritt 2: Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Möglichst bald nachdem du die Zeit im Ausland beendet hast, solltest du dich um den Antrag auf Anerkennung deiner im Ausland erbrachten Leistungen kümmern. Hierzu musst du alle entsprechenden Nachweise einreichen, die deine erbrachten Leistungen belegen. Genauere Informationen darüber, welche Unterlagen das sind, erhältst du von deinen Ansprechpartner:innen an deiner Heimathochschule. In der Regel zählen dazu folgende Dokumente: Learning Agreement, Transcript of Records und Antrag. Wenn du vorab kein Learning Agreement abgeschlossen hast, werden voraussichtlich zusätzlich die Modulbeschreibungen benötigt.
  • Bei der Antragsstellung ebenso wie während der anschließenden Prüfung hast du übrigens eine Mitwirkungspflicht: Deiner Hochschule musst du alle erforderlichen Informationen bereitstellen, die sie für eine zweifelsfreie Prüfung deines Antrags benötigt. Ansonsten hat die Hochschule das Recht, die Bearbeitung deines Antrags vorzeitig einzustellen und aufgrund mangelnder Informationen die Anerkennung zu verweigern.

Schritt 3: So wird entschieden

  • So, fast geschafft! Nachdem du deinen Antrag auf Anerkennung deiner Leistungen eingereicht hast, wird dieser nun von deiner Heimathochschule formell geprüft. Wenn du vorab kein Learning Agreement abgeschlossen hast, findet jetzt auch die inhaltliche Prüfung statt.
  • Über die Anerkennung wird entschieden, indem deine im Ausland erworbenen Kompetenzen mit denen verglichen werden, die innerhalb des eigenen Studiengangs erforderlich sind. Hierbei geht es um die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen besteht. Neben der Prüfung, ob die Institution bzw. der Studiengang dem Standard einer (deutschen) Hochschule entspricht, sind deine Lernergebnisse, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erreicht wurden, die wichtigste Grundlage des wesentlichen Unterschieds.
  • Bei der Anerkennungsentscheidung liegt die „Beweislast“ nicht bei dir, sondern bei der Hochschule, die darzulegen hat, dass deine erbrachten Leistungen aufgrund eines wesentlichen Unterschieds nicht anerkannt werden können. Man spricht hierbei von einer „Beweislastumkehr“. Doch natürlich hängt die Entscheidung davon ab, ob dein Antrag und deine Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind und kein wesentlicher Unterschied vorliegt.
  • Sollte deine Hochschule wesentliche Unterschiede in deinen Leistungen aus dem Ausland zu den hier zu erbringenden identifizieren und diese nachweisen, kann dein Antrag auf Anerkennung abgelehnt werden. Du erhältst dann einen Ablehnungsbescheid mit Begründung und hast die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen (siehe Widerspruchsmöglichkeiten).
  • Habe bitte etwas Geduld, das Verfahren kann bis zu drei Monate dauern. Wichtig: Da es in vielen Ländern unterschiedliche Notensysteme gibt, kann in der Regel keine Eins-zu-eins-Übernahme deiner Noten erfolgen, vielmehr werden die Noten meist umgerechnet. Details, wie deine Noten umgerechnet werden, erfährst du bei beim International Office deiner Hochschule.
  • Dass Leistungen anerkannt wurden, wird in der Regel in deinem Zeugnis vermerkt.

Ablauf eines Anerkennungsverfahrens

Checkliste

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Anerkennung deiner Auslandsleistungen – hier kompakt zusammengefasst in unserer Checkliste.

Wie geht‘s weiter?

  • Diese Infos gelten prinzipiell für alle deutschen Hochschulen. Jedoch gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern und die Hochschulen können selbst über die Ausgestaltung der Verfahren entscheiden, wodurch es zu Abweichungen kommen kann. Wende dich daher bitte an deine Hochschule, von der du deine Kompetenzen anerkennen lassen möchtest.

Du willst mehr wissen?

Während des Studiums ins Ausland – alle wichtigen Fragen und Antworten

„Wie funktioniert das jetzt nochmal genau?“ In unseren FAQ findest du übersichtlich und einfach erklärt wichtige Fragen und Antworten zum Thema Anerkennung deiner Erfahrungen und Kompetenzen aus dem Ausland

Das Lexikon – alles rund um die Themen Anerkennung & Anrechnung

Ein paar Fachbegriffe lassen sich leider nicht vermeiden. Doch keine Sorge, in unserem Lexikon stellen wir euch in alphabetischer Reihenfolge einfache und ausführliche Definitionen und Erklärungen bereit – von Akkreditierung über Landeshochschulgesetze bis Widerspruchsmöglichkeiten.