- Der Fokus dieser Informationsseite liegt auf der Anrechnung von Qualifikationen auf das Studium. Wenn du im Ausland einen Berufsabschluss erlangt hast und dir diesen in Deutschland anerkennen lassen möchtest, so findest du auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen „Anerkennung in Deutschland“ alle wichtigen Informationen:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
So geht das: 3 Schritte zu deiner Anrechnung
Wer sind deine Ansprechpersonen? Um welche Punkte solltest du dich wann kümmern? Unser Überblick verrät es dir, Schritt für Schritt. Weitere Fragen findest du in unseren FAQ!
Schritt 1
So informierst du dich vorab
Schritt 2
So stellst Du Deinen Antrag
Schritt 3
So wird geprüft und entschieden
Schritt 1: Informiere dich vorab
- Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Wenn du den Wunsch hegst, dein Können aus dem Berufsleben oder anderen Bereichen außerhalb der Hochschule im Studium anrechnen zu lassen, solltest du dich also gründlich informieren. Als Erstes solltest du prüfen, inwieweit die Anrechnung deiner Kompetenzen möglich ist – in der Regel sollte das an jeder Hochschule der Fall sein. Die Möglichkeit der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen basiert auf rechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer. Dennoch hängt eine mögliche Anrechnung davon ab, ob deine mitgebrachten Kompetenzen zu deinem zukünftigen Studium und seinen Inhalten passen. Aber nicht überall funktioniert das auf die gleiche Weise.
- Als Nächstes solltest du deswegen in Erfahrung bringen, welche Möglichkeiten der Anrechnung die Hochschule deiner Wahl anbietet: unterschieden wird zwischen individuellen Anrechnungsverfahren und pauschalen Anrechnungsverfahren. Individuelle Anrechnungsverfahren müssen überall, je nach Vorgabe des gültigen Landeshochschulgesetzes, angeboten werden. Ob es zusätzlich auch das Angebot einer pauschalen Anrechnung gibt, kannst du an deiner zukünftigen Hochschule oder über Informationsportale (z. B. www.dabekom.de, s. u.) herausfinden. Von deiner Hochschule erhältst du auch spezifische Infos für deinen Antrag auf Anrechnung. Nimm unbedingt das Angebot einer Beratung in Anspruch!
Nützliche Tipps findest du außerdem bei folgenden Angeboten: - www.hochschulkompass.de: Der Hochschulkompass bietet Informationen über die Angebote deutscher Hochschulen. Zudem hast du hier die Möglichkeit, mit einer Suchmaschine nach Studiengängen in Deutschland zu suchen.
- www.dabekom.de: Die Datenbank zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen bietet neben zahlreichen Informationen rund um das Thema Anrechnung Informationen zu Angeboten zur individuellen und pauschalen Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge.
Schritt 2: So stellst Du Deinen Antrag auf Anrechnung
- Im nächsten Schritt geht es darum, deinen Antrag zu stellen. Zunächst solltest du checken, was deine Hochschule dazu sagt. Informiere dich auch hierzu auf der Website deiner Hochschule bzw. bei der entsprechenden Ansprechperson (z. B. Anrechnungsbeauftragte). Welche Formulare musst du ausfüllen und welche Unterlagen musst du einreichen? Generell gilt: Entweder wird dein Antrag individuell geprüft oder pauschal bearbeitet. Je nachdem, welche Kompetenzen du schon mitbringst, können beide Verfahren auch kombiniert werden.
- Wichtig: Es ist deine Aufgabe zu belegen, dass die Kompetenzen, die du dir anrechnen lassen möchtest, wirklich denen des Studiums entsprechen. Diese „Beweislast“ liegt bei dir. Du solltest die Kompetenzen also gut belegen können, zum Beispiel durch den Vergleich der Beschreibungen aus dem Ausbildungsberuf (z. B. Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsordnung oder Rahmenlehrplan) mit den Modulbeschreibungen.
- Während der Antragsphase kann es sein, dass die Hochschule auf dich zukommt und um nähere Informationen bittet – hier musst du gut mitarbeiten (siehe Mitwirkungspflicht).
- Bei einem individuellen Verfahren wird anhand deines Einzelfalls geprüft, welche Kompetenzen, die du bislang in deinem Leben erworben hast, auch im Studium vermittelt werden sollen. Es geht bei der Prüfung vor allem darum, zu schauen, ob der Inhalt und das Niveau deiner außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und des Studienmoduls, das ersetzt werden soll, gleichwertig sind bzw. ob das Modul durch deine mitgebrachten Kompetenzen ersetzt werden kann. Um das zu beweisen, stellst du dein Portfolio zusammen. Im Portfolio werden die vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen aus deiner Ausbildung bzw. deinem Berufsleben oder andere Qualifikationen samt Belegen dokumentiert und den Lernzielen des jeweiligen Moduls zugeordnet.
- In der Regel findet die individuelle Anrechnung erst nach der Immatrikulation (Einschreibung) in den Studiengang statt. Es ist empfehlenswert, den Antrag auf Anrechnung direkt am Anfang deines Studiums zu stellen. So kannst du deinen Studienplan sinnvoll aufstellen und das Studium gut planen (um z. B. mehr Zeit für einen Auslandsaufenthalt zu haben). Aber auch im weiteren Verlauf des Studiums ist es noch möglich, einen entsprechenden Antrag zu stellen, wenn du das Modul noch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen hast.
- Bei einem pauschalen Verfahren besteht entweder eine Kooperation zwischen der Hochschule und einer Ausbildungsstätte. Oder es fanden schon mehrmals individuelle Verfahren mit den gleichen außerhochschulischen Kompetenzen statt, sodass deine Hochschule pauschal über deinen Antrag entscheiden kann. Die Hochschule hat vorab geprüft, inwiefern die Lernergebnisse eines Ausbildungsgangs mit den Inhalten des Studiengangs äquivalent sind. Dabei wurde festgestellt, welche Module bzw. wie viele Leistungspunkte aus der Ausbildung prinzipiell auf das Studium angerechnet werden können.
- Du kannst nun deinen Antrag auf pauschale Anrechnung deiner Ausbildung ohne weiteren großen Aufwand bei deiner Hochschule stellen – einfach den Nachweis der Qualifikation und den Antrag einreichen. Bei einem pauschalen Verfahren hast du schon vor dem Start deines Studiums die Garantie, dass dir bestimmte Kompetenzen angerechnet werden – also weißt du, wie viel du dir im Studium sparen kannst. Es ist möglich, bis zu 50 Prozent des Studiums durch außerhochschulisch erworbene Kompetenzen zu ersetzen.
Schritt 3: So wird geprüft und entschieden
- So, fast geschafft! Sind die Lernergebnisse aus deiner Ausbildung o. ä. äquivalent mit denen des Studiums? Dies wird sich bei der inhaltlichen Prüfung herausstellen. Im letzten Schritt wird dein Antrag nun geprüft und darüber entschieden, welche bzw. wie viele deiner Kompetenzen angerechnet werden. Bitte habe hierbei etwas Geduld – vom Einreichen der Unterlagen bis zum Ergebnis der Anrechnung kann es bis zu drei Monate dauern.
- Sollten die eingereichten Unterlagen für die Anrechnungsprüfung nicht ausreichen, kann es sein, dass du noch ein Gespräch mit mit einer fachverantwortlichen Person führen oder schriftlich deine Kompetenzen darlegen musst (siehe Kompetenzfeststellungsverfahren) . Nach erfolgter Prüfung der Äquivalenz und des Antrags bekommst du Post mit dem Ergebnis deines Anrechnungsantrags.
- Dein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Prüfung nachweist, dass die Gleichwertigkeit zwischen der Qualifikation, deren Anrechnung angestrebt wird, und der Qualifikation, auf die angerechnet werden soll, nicht gegeben ist.
- Solltest du mit dem Ergebnis der Antragsprüfung nicht einverstanden sein, weil dein Antrag z. B. abgelehnt wurde, hast du in der Regel die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. (siehe Widerspruchsmöglichkeiten).
- Die Antragsprüfung funktioniert an allen Hochschulen ähnlich, allerdings kann es u. a. beim zeitlichen Ablauf Unterschiede geben.
- Dass deine außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf dein Studium angerechnet wurden, wird in der Regel in deinem Zeugnis bzw. Transcript of Records vermerkt sein.
Ablauf eines Anrechnungsverfahrens
Checkliste
Schritt für Schritt zur erfolgreichen Anrechnung deiner außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen – hier kompakt zusammengefasst in unserer Checkliste.
Wie geht‘s weiter?
- Diese Infos gelten prinzipiell für alle deutschen Hochschulen. Jedoch gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern und die Hochschulen können selbst über die Ausgestaltung der Verfahren entscheiden, wodurch es zu Abweichungen kommen kann. Wende dich daher bitte an deine Hochschule, von der du deine Kompetenzen anrechnen lassen möchtest.
Du willst mehr wissen?
- Der Hochschulkompass bietet Informationen über die Angebote deutscher Hochschulen. Zudem hast du hier die Möglichkeit, mit einer Suchmaschine nach Studiengängen in Deutschland zu suchen. www.hochschulkompass.de
- Auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland – https://www.make-it-in-germany.com/de/ – findest du unter anderem wichtige Informationen zum Studium und der Ausbildung in Deutschland.
- Wenn du im Ausland einen Berufsabschluss erlangt hast und dir diesen in Deutschland anerkennen lassen möchtest, so findest du auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen „Anerkennung in Deutschland“ alle wichtigen Informationen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
- Wenn du aus dem Ausland kommst, kannst du auf www.myguide.de herausfinden, welche Studienangebote an deutschen Hochschulen zu dir passen und deine Zugangsvoraussetzungen für ein Studium in Deutschland testen.
- Das Informations- und Bewerbungsportal https://www.hochschulstart.de bietet Informationen rund um die Bewerbung für ein Studium an deutschen Hochschulen und koordiniert bestimmte Verfahren (z. B. das zentrale Vergabeverfahren für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie).
- Der Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten http://www.studieren-ohne-abitur.de gibt Informationen und Erfahrungsberichte über den Zugang zum Studium ohne Abitur.
- Im offiziellen Studienführer für Deutschland https://studienwahl.de/ der Bundesagentur für Arbeit und von hochschulstart.de kannst du alle Studienbereiche entdecken und viele weiterführende Informationen zur Bewerbung, finanziellen Fragen oder Orientierungshilfen erhalten.
- Die Datenbank zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen stellt neben zahlreichen Informationen rund um das Thema Anrechnung Informationen zu Angeboten zur individuellen und pauschalen Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge zur Verfügung. www.dabekom.de
Vom Beruf ins Studium – alle wichtigen Fragen und Antworten
„Wie funktioniert das jetzt nochmal genau?“ In unseren FAQ findest du übersichtlich und einfach erklärt wichtige Fragen und Antworten zum Thema Anrechnung deiner Kompetenzen aus Ausbildung, Beruf und Co.
Das Lexikon – alles rund um die Themen Anerkennung & Anrechnung
Ein paar Fachbegriffe lassen sich leider nicht vermeiden. Doch keine Sorge, in unserem Lexikon stellen wir euch in alphabetischer Reihenfolge einfache und ausführliche Definitionen und Erklärungen bereit – von Akkreditierung über Landeshochschulgesetze bis Widerspruchsmöglichkeiten.